An der zweiten Videobefragung waren die Deutschkenntnisse der Beschwerdeführerin deutlich besser und sie sagte aus, sie habe die «Fussfinger» gespürt, was ihre ersten Aussagen bei der Mutter bestätigt. 7.4 Die Beschwerdeführerin wirkt anlässlich der zweiten Videobefragung, viereinhalb Monate später, insgesamt viel offener. Anlässlich der zweiten Einvernahme gab sie