Die Frage an der Videoeinvernahme lautete, warum die Beschwerdeführerin wisse, dass es mit dem Fuss gewesen sei. Es scheint nachvollziehbar, dass sie in diesem Zusammenhang davon sprach, die «Fussfinger» gesehen zu haben, auch wenn sich ihre Wahrnehmung allenfalls auf das Fühlen beschränkte. So sagte ihre Mutter aus, die Beschwerdeführerin habe den Fuss nicht gesehen. An der zweiten Videobefragung waren die Deutschkenntnisse der Beschwerdeführerin deutlich besser und sie sagte aus, sie habe die «Fussfinger» gespürt, was ihre ersten Aussagen bei der Mutter bestätigt.