Sie führte an der ersten Videobefragung auch aus, dass es im Bett des Beschuldigten passiert sei, nur das Spielzeug sei in ihrem Bett gewesen (09:12:25). Der Kammer stellt sich die Frage, ob die Beschwerdeführerin hier zwischen dem Nachspielen mit den Plüschhunden und dem Vorfall mit dem Beschuldigten differenziert. Sie fügte auch spontan an, dass der Beschuldigte sie nur im Bett gestreichelt habe und nicht auf der Toilette, womit sie auch hier Differenzierungen vornimmt. Originell und erlebnisfundiert scheint insbesondere auch ihre Aussage, wonach sie die «Fussfinger» des Beschuldigten gesehen habe.