Das habe ihr Papi gemacht (ab 09:31:53). Mit Blick darauf scheint es weder ein Widerspruch noch das Ergebnis einer Beeinflussung zu sein, wenn die Beschwerdeführerin einerseits bestätigt, Kleider angehabt zu haben, andererseits aussagt, der Beschuldigte habe ihre nackte Haut berührt (sie trug Kleider, die Hosen ihres Schlafanzuges waren aber runtergezogen). 7.3 Weiter unterschied die Beschwerdeführerin zwischen «Fudi» und «Popo (dort, wo man Kacka macht)». Sie führte an der ersten Videobefragung auch aus, dass es im Bett des Beschuldigten passiert sei, nur das Spielzeug sei in ihrem Bett gewesen (09:12:25).