Dies gilt fast für die gesamten Aussagen der Beschwerdeführerin anlässlich der ersten Videoeinvernahme. Allgemein wirkt die Beschwerdeführerin an der ersten Befragung sehr verschlossen. Ihre Reaktionen und Antworten beschränken sich auch bei den Einstiegsfragen und Fragen ausserhalb des Kerngeschehens oftmals auf ein Nicken oder Kopfschütteln. Sie macht allgemein nur wenig spontane Äusserungen und erzählt fast ausschliesslich nur auf konkrete Nachfrage hin. Die Aussagen zum Kerngeschehen und