6 se schlafe sie immer im Bett von der Mutter (ab 15:18:10). Auf Frage, ob der Beschuldigte ihr gesagt habe, was sie bei der Polizei sagen oder nicht sagen solle, schüttelt die Beschwerdeführerin den Kopf (ab 15:35:07). Auf dem Bett sei sie auf der Seite und auf dem Rücken gelegen. Ihre Beine seien lang gestreckt und zusammen gewesen. Sie korrigiert aber anschliessend und sagt, die Beine seien nicht zusammen gewesen, erst nachher. Sie habe vergessen, warum die Beine nicht zusammen gewesen seien. Sie sei müde (ab 15:42:14).