Der Plüschhund sei sie. Die Beschwerdeführerin legt dem Plüschhund die Ohren über die Augen. Auf Frage, wo sich der Beschuldigte befunden habe, setzt sich die Beschwerdeführerin im Schneidersitz vor bzw. auf den Bettrand (Ende des Badetuches), sie wolle aber lieber knien (ab 15:10:25). Sie bejaht nochmals, dass sie es ihrer Mutter gezeigt habe. Diese habe aber nur zugeschaut. Sie habe das, was sie beim Hund gezeigt habe, nicht an der Mutter gezeigt. Dabei schlägt sie immer wieder mit der Faust zwischen die Beine des Plüschhundes (ab 15:13:30). Sie habe ihre Mutter schon nackt gesehen, das sei aber nicht schlimm. Es sei aber nicht ok, wenn man den Vater nackt sehe.