Auf Frage, was sie denn im Bett zeigen würde, legt sie ihren Plüschhund auf den Tisch und schlägt mit der Faust zwischen die Beine des Plüschhundes, «ihr Papa habe so gemacht, das habe «mega weh getan». Die Beschwerdeführerin streicht auch mit der flachen Hand zwischen den Beinen des Plüschhundes hin und her und erzählt, der Beschuldigte habe zuerst so gemacht. Das Streichen mit der flachen Hand habe nicht wehgetan, aber das Schlagen schon. Es sei in Omas Haus passiert. Der Beschuldigte habe auch dort gewohnt, jetzt wohne er auch noch dort, aber unten. Die Oma wohne oben (ab 14:12:15).