Sie habe Kleider angehabt. Auf nochmalige Frage, was der Beschuldigte mit dem Fuss gemacht habe, sagt sie, sie wisse es nicht. Die Frage, ob der Beschuldigte auch etwas mit der Hand gemacht habe, bejaht sie. Er habe mit der Hand und mit dem Fuss etwas gemacht. Auf Frage, ob der Beschuldigte nur hinten etwas gemacht habe, schüttelt die Beschwerdeführerin den Kopf und sagt «auch hier» und deutet mit dem Finger auf ihren Genitalbereich. Sie wisse nicht, was der Beschuldigte gemacht habe, so gestreichelt (ab 09:14:00 bis ca. 09:15:45). Sie habe es nur ihrer Mami erzählt und die habe gesagt, dass sie alles erzählen müsse (ab 09:16:30).