Auf Frage, ob die Beschwerdeführerin bereit sei, mit einer anderen Person darüber zu sprechen, habe sie gesagt, dass man das nicht mache, was der Beschuldigte gemacht habe, und dass sie sich dafür schäme (Z. 244 ff.). 4.2 Anlässlich der Videobefragung vom 19. Dezember 2018 machte die Beschwerdeführerin zunächst Aussagen zum Vorfall auf der Toilette. Auf Vorhalt, dass mit «dem Papi noch etwas Anderes passiert sei» machte die Beschwerdeführerin Stossbewegungen mit dem Fuss und Wischbewegungen mit der Hand und führte aus, der «Papi» habe so gemacht (ab 09:11:35). Die Bewegungen mit der Hand wiederholte sie in der Folge auch nochmals.