3 gehabt habe und der Beschuldigte mit seinem Fuss ihre Vagina gestreichelt habe. Die Beschwerdeführerin habe das Wort Fuss benutzt, aber sie glaube nicht, dass sie damit Fuss gemeint habe. Die Beschwerdeführerin habe verneint, den Fuss gesehen zu haben (Z. 205 ff.). Der Beschuldige habe ihr gesagt, dass er sie nicht mehr massiere, wenn sie die Augen öffne. Der Beschuldigte habe den Fuss auf die Vagina gedrückt und das habe ihr wehgetan (Z. 216 ff.).