Sie habe darauf immer geantwortet, dass «man dies einfach sauber halte». Die Beschwerdeführerin habe ihr daraufhin aber geantwortet, dass der Beschuldigte ihre Vagina immer liebkosen würde, auch ihre Pobacken. Sie habe dann gefragt, wie der Beschuldigte sie liebkost habe. Da habe sie gesagt, wenn sie bei ihm übernachte, streichle er ihre Vagina (Z. 196 ff.). Sie (die Mutter) habe der Beschwerdeführerin gesagt, «komm, lass uns spielen», sie sei nun die Beschwerdeführerin und die Beschwerdeführerin sei der Beschuldigte. Sie habe sich rückwärts aufs Bett gelegt und die Beschwerdeführerin gefragt, wo das stattgefunden habe.