__ sowie Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens über die Glaubhaftigkeit der Aussagen) durchzuführen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin B.________, beantragten in ihren Stellungnahmen vom 4. März 2020 bzw. 27. April 2020 die Abweisung der Beschwerde und die Auflage der Verfahrenskosten an die Beschwerdeführerin. In ihrer Replik vom 18. Mai 2020 hielt die Beschwerdeführerin an den gestellten Anträgen fest.