u.a. wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin ein. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 17. Februar 2020 Beschwerde ein und beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben, das gegen den Beschuldigten eröffnete Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit einem Kind sei weiterzuführen und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die mit Schreiben vom 13. Januar 2020 gestellten Beweisanträge (Zeugeneinvernahme von E.________