7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass die Zeugnisverweigerung von C.________ nicht zulässig ist. Er ist verpflichtet, im Verfahren BM 18 18816 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland als Zeuge auszusagen. 2. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.