Ergänzend dazu beschrieb er einen weiteren Vorfall: «Nur rund drei Wochen nach diesem Vorfall, Anfang Mai 2018, lauerte der Beschuldigte dem Beschwerdeführer und seinem Kollegen, G.________ (Nachname unbekannt), erneut unter der Zugbrücke auf der Schützenmatte auf. Anlässlich dieses Zusammentreffens riss der Beschuldigte G.________ an der Jacke herum, würgte und bedrohte ihn. Daraufhin verständigte der Beschwerdeführer telefonisch die Polizei, welche erfolgslos versuchte, den Beschuldigten auf dem Areal zu lokalisieren. Der Vorfall müsste bei der Polizei aktenkundig sein.»