Als der Beschwerdeführer nackt im Wohnzimmer stand und mit seinen Händen seine Geschlechtsteile verdeckte, wurde er vom Beschuldigten aufgefordert, seine Hände von den Geschlechtsteilen wegzunehmen, ansonsten werde ihn der Beschuldigte nackt auf die Strasse stellen. In diesem Zustand musste der Beschwerdeführer vor dem Beschuldigten ausharren. Erst mit dem Eintreffen der Ehefrau, F.________, erlaubte der Beschuldigte dem Beschwerdeführer sich wieder anzuziehen und das Haus zu verlassen. Am Folgetag