Ebenso betitelte er den Beschwerdeführer als „piece of shit" und „junkie". Er forderte den Beschwerdeführer, unter der Drohung, er würde ihn andernfalls umbringen, dazu auf, sich auszuziehen. Daraufhin entledigte sich der Beschwerdeführer seiner Hose und, nach erneuter Todesdrohung, auch seines Oberteils und der Unterhose. Als der Beschwerdeführer nackt im Wohnzimmer stand und mit seinen Händen seine Geschlechtsteile verdeckte, wurde er vom Beschuldigten aufgefordert, seine Hände von den Geschlechtsteilen wegzunehmen, ansonsten werde ihn der Beschuldigte nackt auf die Strasse stellen.