3. In seiner Beschwerde schildert der Beschwerdeführer einleitend die Geschehnisse, wie sie sich am 10. April 2018 aus seiner Sicht im Elternhaus seiner damaligen Freundin und heutigen Privatklägerin ereignet haben: «Am 10. April 2018 wurden der Beschwerdeführer und E.________ beim Verlassen des Badezimmers vom Vater der E.________, A.________ (hiernach Beschuldigter) unvermittelt angegriffen. Der Beschuldigte, welchem der Beschwerdeführer bislang noch nie begegnet war, ging davon aus, der Beschwerdeführer habe mit seiner Tochter geschlechtlich verkehrt. Daraufhin schlug der Beschuldigte E.________ auf den Rücken und ins Gesicht