Er beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, ihm das Recht auf Zeugnisverweigerung zu gewähren, dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Im anschliessenden Beschwerdeverfahren stellte die Generalstaatsanwaltschaft am 10. März 2020 Antrag auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. In seiner Replik vom 19. März 2020 hielt C.________ vollumfänglich an seinen Anträgen und deren Begründung fest.