Zudem ersuchte er um die Möglichkeit, sich von einer Vertrauensperson zur Einvernahme begleiten zu lassen, alle Parteien von seiner Einvernahme auszuschliessen und eine Konfrontation mit dem Beschuldigten oder seiner Tochter anlässlich der Befragung zu vermeiden. Schliesslich beantragte er die anonyme Behandlung seiner Wohnadresse. Mit Schreiben vom 27. Januar 2020 erklärte die Staatsanwaltschaft, dass im vorliegenden Fall keine Möglichkeit bestehe, ihn von seiner Zeugnispflicht zu befreien und die beantragten Schutzmassnahmen anzuordnen. Hingegen hiess sie den Antrag auf Begleitung durch eine Vertrauensperson gut.