__ betreffend den Vorfall vom 10. April 2018 als Zeuge vorgeladen. Mit Schreiben vom 21. Januar 2020 teilte C.________ der zuständigen Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit, er wolle keine Aussagen machen, da er Repressalien seitens des Beschuldigten befürchte. Zudem ersuchte er um die Möglichkeit, sich von einer Vertrauensperson zur Einvernahme begleiten zu lassen, alle Parteien von seiner Einvernahme auszuschliessen und eine Konfrontation mit dem Beschuldigten oder seiner Tochter anlässlich der Befragung zu vermeiden.