Damit hat sich der dringende Tatverdacht auf mehrfache Begehung von Diebstählen aus verschiedenen Automaten innert kurzer Zeit verdichtet. Daran ändert auch nichts, dass er sich in Bezug auf einen Vorfall, nämlich denjenigen vom 6. Februar 2020 an der Weltpoststrasse in Bern, eher entkräftet hat, indem der Beschwerdeführer von den Auskunftspersonen auf der vorgelegten Fotoverweisung nicht erkannt wurde. Offen kann auch bleiben, ob die Aufzeichnungen der Verkehrsüberwachungssysteme verwertbar sind und inwieweit der Beschwerdeführer mit den Diebstählen im Kanton Waadt in Verbindung gebracht werden kann.