SR 311.0) bezog. Damit steht auch noch nicht fest, dass es aufgrund des vom Kantonsspital zurückgezogenen Strafantrags definitiv an einer Prozessvoraussetzung fehlt. Für die Beurteilung des dringenden Tatverdachts ist der Vorfall in Uri somit durchaus zu berücksichtigen. Damit hat sich der dringende Tatverdacht auf mehrfache Begehung von Diebstählen aus verschiedenen Automaten innert kurzer Zeit verdichtet.