8 4.9 Aus den im Beschwerdeverfahren nachgereichten Unterlagen zeigt sich zunächst, dass die im Haftantrag präsentierten belastenden Indizien allesamt durch polizeiliche Abklärungen gestützt werden. Hervorzuheben sind ausserdem die von der Polizei getätigten Ermittlungen zu den im Hotelzimmer, im verwendeten Fahrzeug und im Portemonnaie aufgefundenen Schlüsseln. Die Tatsache, dass es sich dabei um Schlüssel zum Öffnen von öffentlich zugänglichen Snack- und Kaffeeautomaten handelt, stellt ein den Beschwerdeführer stark belastendes Indiz dar.