1B_51/2015 vom 7. April 2015 E. 4.2). Die entsprechende Eingabe der Staatsanwaltschaft mitsamt Beilagen wurde dem Beschwerdeführer am 25. Februar 2020 zur Kenntnisnahme zugestellt. Er hatte somit die Möglichkeit, im Rahmen seiner Replik dazu Stellung zu beziehen und sein