So ist dem Beschwerdeführer entgegenzuhalten, dass gemäss Anzeigerapport vom 11. Februar 2020 zur Gruppe nicht nur ein Mann um die 50 Jahre, sondern auch zwei bis drei 30-40-jährige Männer gehört hätten. Die Beschreibung der Auskunftspersonen schliesst den Beschwerdeführer somit, auch wenn er etwas jünger ist, nicht zwingend aus. Ausserdem ist nirgends davon die Rede, dass es sich auch beim Geld, das in seinen Effekten gefunden wurde, nur um Münzgeld handelt. Die Tatsache, dass aus dem Automaten im Personalrestaurant des Spitals Thun nur Notengeld entwendet worden war, spricht also nicht gegen eine Beteiligung des Beschwerdeführers.