Demnach bestand einerseits im Kanton Zürich ein dringender Verdacht auf Diebstahl, andererseits deutet der sehr ähnliche Modus operandi darauf hin, dass der Beschwerdeführer auch als Täter der hier zu untersuchenden Diebstähle in Frage kommt. Dies gilt auch für den Tatvorwurf im Zusammenhang mit dem Spital Thun. So ist dem Beschwerdeführer entgegenzuhalten, dass gemäss Anzeigerapport vom 11. Februar 2020 zur Gruppe nicht nur ein Mann um die 50 Jahre, sondern auch zwei bis drei 30-40-jährige Männer gehört hätten.