Guest House übernachtet haben. Stark negativ ins Gewicht fällt schliesslich, dass der Beschwerdeführer von der Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland zur Verhaftung ausgeschrieben war. Dieser kann entnommen werden, dass der Beschwerdeführer von der Kantonspolizei Zürich aufgrund eines gleich gelagerten Tatvorwurfs, nämlich dem Aufbrechen eines Automaten, gesucht wurde. Demnach bestand einerseits im Kanton Zürich ein dringender Verdacht auf Diebstahl, andererseits deutet der sehr ähnliche Modus operandi darauf hin, dass der Beschwerdeführer auch als Täter der hier zu untersuchenden Diebstähle in Frage kommt.