Ausserdem ist kaum vorstellbar, dass der Kaufpreis eines Autos mit einer grösseren Menge Münzgeld bezahlt wird. Der Beschwerdeführer war zudem der Einzige, der zu Protokoll gab, er sei, nebst dem Autokauf, in die Schweiz gekommen, um Blumen zu verkaufen. Das im Hotelzimmer aufgefundene Geld stamme vom Blumenverkauf und würde seinem Kollegen gehören (Einvernahme vom 12. Februar 2020 Z. 101 und 279 ff.). D.________, der