Die Aussagen der vier Beschuldigten zu diesen Feststellungen sind widersprüchlich: Zwar gaben alle, mit Ausnahme von F.________, die von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, an, sie hätten hier in der Schweiz ein Auto kaufen wollen. Warum aber mietet man als Rumäne in Deutschland ein Auto, um dann in der Schweiz – in der der Preis für ein Auto notabene merklich höher sein dürfte als in Rumänien oder in Deutschland – ein Auto zu kaufen? Ausserdem ist kaum vorstellbar, dass der Kaufpreis eines Autos mit einer grösseren Menge Münzgeld bezahlt wird.