Bei der Hausdurchsuchung im Hotelzimmer der Beschuldigten wurden acht Plastiksäcke mit Hartgeld (diverses Münzgeld in CHF sowie ein Plastiksack mit EURO-Münzen) sowie ein Handtuch, in welches diverse Fünffrankenmünzen eingepackt waren, gefunden. An verschiedenen Stellen im Zimmer wurde zudem diverses loses Hartgeld gefunden (vgl. Durchsuchungsprotokoll vom 11. Februar 2020). Die aufgefunden Beträge beliefen sich auf insgesamt CHF 6‘271.30 und EURO 145.90. Der Beschwerdeführer trug zudem Bargeldbeträge von CHF 2‘262.00 und EURO 20.00 auf sich. Die Aussagen der vier Beschuldigten zu diesen Feststellungen sind widersprüchlich: