Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots liegt hier nicht vor. 4.6 Demnach wusste man im Zeitpunkt der Haftanordnung, dass vier rumänische Staatsangehörige am 5. Februar 2020 mit einem in Deutschland gemieteten Fahrzeug in die Schweiz eingereist waren und seither in einem Guest House in N.________ residierten. Ausserdem war bekannt, dass es im fraglichen Zeitraum insgesamt drei Vorfälle in der Region gegeben hatte, bei denen aus Automaten Geld entwendet worden war. Bei der Hausdurchsuchung im Hotelzimmer der Beschuldigten wurden acht Plastiksäcke mit Hartgeld (diverses Münzgeld in CHF