4.5 Dem Zwangsmassnahmengericht lagen für seinen Entscheid folgende Aktenstücke vor: Die Eröffnungsverfügung, die Formulare zur vorläufigen Festnahme, die polizeilichen Einvernahmen sowie die Protokolle der Hafteröffnungen der vier Beschuldigten, der Anzeigerapport vom 11. Februar 2020, ein Hausdurchsuchungsbefehl inkl. Durchsuchungsprotokoll, die Strafregisterauszüge der vier Beschuldigten und die Ausschreibung zur Verhaftung des Beschwerdeführers durch die Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland vom 17. Oktober 2016.