Zunächst würden nur drei konkrete Tatvorwürfe Gegenstand des Verfahrens bilden, nämlich ein angeblicher Einbruch am 6. Februar 2020 an der Weltpoststrasse in Bern, einer am 7. Februar 2020 an der Rue Principale in Villeret und einer am 9. Februar 2020 an der Krankenhausstrasse in Thun. Die Staatsanwaltschaft behaupte nicht, dass noch weitere und bisher nicht aufgeklärte Aufbrüche oder sonstige Vermögensdelikte in der fraglichen Zeit aktenkundig seien. Im Haftantrag fehle es aber selbst bezüglich der drei erwähnten Vorfälle an genügend konkreten Anhaltspunkten für eine Tatbegehung durch den Beschwerdeführer.