4. Dringender Tatverdacht 4.1 Den Ausführungen im Haftantrag folgend, stützte das Zwangsmassnahmengericht die Begründung des dringenden Tatverdachts auf mehrfach begangenen Diebstahl auf folgende Indizien: - Zeitliches Zusammentreffen der Einreise des Beschwerdeführers am 5. Februar 2020 in die Schweiz mit dem Beginn einer dreiteiligen Serie von Einbrüchen; - Auffinden von Hartgeld in der Höhe von CHF 6‘271.30 und EURO 145.90 bei der Hausdurchsuchung im vom Beschwerdeführer und den Mitbeschuldigten bewohnten Hotelzimmer;