___ bis am 10. März 2020 in Untersuchungshaft versetzt. Gegen die Haftanordnung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 17. Februar 2020 Beschwerde, wobei er folgende Anträge stellte: 1. Ziff. 1 - 3 des Dispositivs des Entscheids des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 14. Februar 2020 betreffend Anordnung von Untersuchungshaft (KZM 20 183) seien aufzuheben. 2. Der Beschuldigte sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 3. Die Kosten des Verfahrens vor dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (KZM 20 183) seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.