Es folgten die Einvernahmen des Beschwerdeführers und des Beschuldigten vom 9. Mai 2019 sowie die Einvernahme von H.________ als Zeuge am 24. Juni 2019. Mit Schreiben vom 27. Juni 2019 reichte Fürsprecher D.________ weitere Beweisanträge ein bzw. ergänzte die bereits gestellten Anträge. Es erfolgte wiederum ein Handwechsel, wonach Staatsanwältin F.________ ab September 2019 die Verfahrensleitung wieder übernahm.