5. Zu prüfen bleibt der weitere Verlauf des Verfahrens. Es kann diesbezüglich auf die Darstellung der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen werden, welche integral wiedergegeben wird: «… Anschliessend tätigte die verfahrensleitende Staatsanwältin ergänzende Abklärungen beim Institut für Rechtsmedizin (Aktennotiz vom 22. Dezember 2017 sowie Schreiben an Rechtsanwalt J.________ vom 8. Januar 2018). Es erging am 8. Januar 2018 ein Ermittlungsauftrag zur körperlichen Untersuchung des Beschuldigten, worauf am 7. Februar 2018 der entsprechende Rapport folgte.