Am 14. Dezember 2017 erfolgte die Einvernahme des Beschuldigten. 4.2 Der mutmassliche Täter konnte erst aufgrund von weiteren Ermittlungen identifiziert werden. Diese erfolgten jedoch zeitnah. So erging am 5. September 2017 die Aufforderung an das N.________(Spital), die Personalien und Angaben zur Erreichbarkeit des Pflegefachmannes, welcher den Beschwerdeführer in der fraglichen Zeit betreut hatte, sowie das Pflegejournal herauszugeben. Die Ausdehnung auf den Beschuldigten erfolgte umgehend nach Erhalt der Pflegedokumentation am