Am 3. Juli 2017 erfolgte die polizeiliche Einvernahme des Beschwerdeführers. Am 4. Juli 2017 setzte die Polizei die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland über den Vorfall in Kenntnis. Am 29. August 2017 eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren und leitete Ermittlungen hinsichtlich der damals noch unbekannten Täterschaft in die Wege. Am 2. Oktober 2017 liess das N.________(Spital) der Staatsanwaltschaft verschiedene Informationen zukommen, woraufhin das Verfahren am 5. Oktober 2017 auf den Beschuldigten ausgedehnt wurde. Am 14. Dezember 2017 erfolgte die Einvernahme des Beschuldigten.