und Staatsanwältin F.________, seien «der Rechtsverzögerung und der Rechtsverweigerung zu rügen». 2. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, über die Beweisanträge von Fürsprecher D.________ vom 27. Juni 2019 zu entscheiden. 3. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, Anklage zu erheben. 4.-7. Es seien von Amtes wegen L.________, der ehemalige Oberrichter G.________, M.________ sowie der vormalige Rechtsvertreter des Beschwerdeführers und Dr. med. H.___