6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der von ihm geleisteten Sicherheit verrechnet. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.