Nachdem der alte B.________ den Beschwerdeführer auf dem Feld während 150 Metern in schnellem Lauftempo gejagt hat, kam es erneut zu einer Wartesituation auf dem Feld. Nun hat dort sehr wahrscheinlich um 12:28 Uhr die Drohung mit dem Hunde stattgefunden. […] Erst als diese Aktion misslang wurde die Polizei von A.________ gerufen. Nämlich weil nun weder der A.________ noch der Alte erneute Gelegenheit zur Hetzjagd bekommen würden. Es ist auch denkbar, dass die Kofferraumaktion das Zeichen gewesen war zum Rufen der Polizei.