" Falsche Tatzeit in den Akten wegen halbstündiger Verzögerung beim Polizeiruf: Als Tatzeit gibt der Strafbefehl (gegen den Beschwerdeführer wegen Sachbeschädigung) ca.12:28 an. [D]iese Tatzeit ist leider um ca. eine halbe Stunde von der tatsächlichen Stoppung des A.________ nach hinten verschoben. […] Dazu kommt es eben wegen der Planung und Durchführung der Hetzjagd ohne sofortiges Zurufen der Polizei. Wie im letzten Schreiben erwähnt, wollten die Amokfahrer bei ihrer Hetzjagd natürlich nicht von der Polizei gestört werden. Der Beschwerdeführer erinnert sich ziemlich gut an die Uhrzeiten, hatte er doch eine Uhr am Handgelenk […].