7. In der Replik ergänzt der Beschwerdeführer wortreich: Zu 4. Anstiftung zur Verfolgung und versuchte schwere Körperverletzung: Wie können denn fehlende vorliegende Aktenhinweise eine Nichtanhandnahme begründen? […] Zum Zeitpunkt einer neuen Anzeige liegen noch keine Akten dazu vor, oder täusche ich mich? Hier liegen nun allerdings Hinweise in den Akten zur gezielten Jagdaktion vor. Und natürlich gäbe es noch Anrufprotokolle, die den Beschwerdeführer in folgenden Vorwürfen bestätigen. […] Der Beschwerdeführer nimmt seinen Hinweis aus dem ursprünglichen Beschwerdeschreiben auf: