Insgesamt […] sind eindeutig keine Straftatbestände erfüllt. 4. Der Beschwerdeführer bringt zusammengefasst vor, die Staatsanwaltschaft zitiere im Polizeirapport festgehaltene Aussagen, die gar nicht wahrheitsgetreu existieren könnten. Zudem werfe sie ihm zu Unrecht vor, dass der Abstand von fahrenden Autos beim Zurückschauen nicht eingeschätzt werden könne; dies durch die unvollständige Wiedergabe und das willkürliche Herauspicken von einzelnen Worten des Anzeigetextes. Die Staatsanwaltschaft interpretiere seine Aussagen aus dem Polizeirapport zum Vorteil von A.________ falsch.