umso mehr muss es erlaubt sein, mutmasslichen Täter eines Delikts nachzugehen und ihn auf die Tat anzusprechen. Ein strafbares Verhalten kann hierin im Resultat nicht erblickt werden. Zur versuchten schweren Körperverletzung, die C.________ schliesslich B.________ vorwirft, ist auszuführen, dass C.________ keine konkreten Handlungen von B.________ beschreibt, die geeignet gewesen wären, ihn, C.________, in seiner körperlichen Integrität zu gefährden. Ein Vorsatz von B.________, C.________ zu verletzen, ist aus dem von C.________ beschriebenen objektiven Geschehen nicht ableitbar. B.________ und