Weil ein Teil der Fahrzeuge zudem herangebraust seien, habe er sich bedroht und eingeschüchtert gefühlt. Er habe beim Zurückschauen das hinterste Auto, ein weisses Fahrzeug, wahrnehmen können, und es sei davon auszugehen, dass dieses den gebotenen Abstand nicht eingehalten habe. Er, C.________, habe in der Folge dieses Fahrzeug „aus dem Verkehr genommen". Anschliessend habe A.________ diverse Anrufe gemacht. A.________ habe ihm, C.________, den Weg versperrt und Versuche von ihm, am Fahrzeug vorbeizugehen, unterbunden, indem er sich ihm in den Weg stellte.