2 3. Die angefochtene Verfügung ist bezüglich der noch zu überprüfenden Vorwürfe wie folgt begründet: Mit Schreiben vom 04.12.2019 zeigt C.________ A.________ und eine unbekannte Person an […]: Seine Sicherheit sei erheblich gefährdet gewesen, als A.________ das vierte und letzte Auto einer Kolonne gelenkt und dabei mit viel zu kurzem Abstand gefahren sei […]. Sodann habe A.________ einen Dritten dazu angestiftet, ihn mit dem Auto zu verfolgen, nachdem er, C.________, mittels eines Steinwurfs ein Bremsmanöver von A.________ erzwungen habe.